Landtag

Schuldenbremse auf Antrag der FDP erneut auf der Tagesordnung im Landtag

Barth fordert verantwortliche Haushaltspolitik
Barth fordert verantwortliche Haushaltspolitik

Zum Auftakt der Plenarsitzung am Donnerstag steht die zweite Beratung des Gesetzentwurfes der FDP-Fraktion zur Aufnahme einer Schuldenbremse in die Landesverfassung auf der Tagesordnung. Nachdem der Gesetzentwurf im Januar im Haushalts-und Finanzausschuss abgelehnt wurde, müsse sich insbesondere die CDU erklären, wie sie zu ihren öffentlichen Bekundungen für eine Schuldenbremse steht. "Herr Mohring hatte nicht die Kraft, den Antrag zu formulieren, deshalb haben wir das getan", erklärte der Fraktionsvorsitzende Uwe Barth in der Landespressekonferenz. "Wir wollten ihm im Ausschuss die Möglichkeit einräumen, über Formulierungen zu reden."

Stattdessen wurde der Gesetzentwurf auf Wunsch von CDU und SPD immer wieder verschoben und dann plötzlich ohne inhaltliche Diskussion abgelehnt. Besonders deutlich zeige sich damit, dass die Fraktionen von CDU und Grünen in Wahrheit keine Schuldenbremse und Haushaltskonsolidierung wollen - sonst hätten sie im Ausschuss ihre Änderungswünsche vorlegen müssen. "Die FDP-Fraktion jedenfalls steht zu ihrem Ziel den Landeshaushalt zu konsolidieren, deswegen bleibt es auch bei unserem Wunsch eine Schuldenbremse in die Verfassung aufzunehmen, die schon deutlich vor 2020 greift", so Barth. Im dem von der Regierung selbst in Auftrag gegebenen Thüringenmonitor wurde im Übrigen auch die Bevölkerung nach ihrer Meinung zum Thema gefragt, das Ergebnis: Zwei Drittel der Bürger Thüringens sind für eine verfassungsrechtliche Schuldenbremse. Im März kommt der Gesetzentwurf dann noch einmal auf die Tagesordnung, da Verfassungsänderungen immer dreimal beraten werden.

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