Ladenöffnungsgesetz

FDP-Fraktion bringt ersten Gesetzesentwurf ein

Die FDP-Fraktion im Thüringer Landtag
Die FDP-Fraktion im Thüringer Landtag

Der Fraktionsvorsitzende Uwe Barth hat den ersten Gesetzesentwurf der FDP zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes eingebracht. Mit der Neuregelung soll eine Wahlfreiheit eingeräumt werden, die Geschäfte künftig an zwei Adventssonntagen zu öffnen. "Wir wollen Chancengleichheit für die Thüringer Einzelhändler gegenüber den Nachbarländern", sagte Barth bei der Einbringung. Die Regelung sei selbstverständlich auch im Interesse der Konsumenten, die den sonntäglichen Einkaufsbummel im Advent gern nutzen würden. "Es geht um eine andere Verteilung der vier einkaufsoffenen Sonntage im Jahr, nicht um eine Ausweitung der bisherigen Regelung", stellte der wirtschaftspolitische Sprecher Thomas L. Kemmerich in der Debatte nochmal klar. IHK und Thüringer Einzelhandelsverband begrüßten den FDP-Vorstoß. Der Gesetzesentwurf wurde auf Antrag der FDP mit großer Mehrheit in die zuständigen Ausschüsse verwiesen.

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