Wirtschaftspolitik

FDP legt ersten Gesetzentwurf vor

Die FDP-Fraktion im Thüringer Landtag
Die FDP-Fraktion im Thüringer Landtag

Die FDP-Fraktion im Thüringer Landtag hat ihren ersten Gesetzentwurf eingereicht. Mit dem Gesetzentwurf zur Erweiterung der Ladenöffnungszeiten im Advent möchten wir verhindern, dass die Thüringer noch einmal zum Weihnachtseinkauf an den letzten Adventssonntagen in die angrenzenden Bundesländer ausweichen müssen und damit Umsätze abfließen", erklärte der Fraktionsvorsitzende Uwe Barth heute in Erfurt die Initiative. Den Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetz (ThürLadÖffG) hatte seine Fraktion bereits in der Schublade. "Die Erfahrungen der Thüringer Einzelhändler im letzten Weihnachtsgeschäft haben uns darin bestätigt, den Gesetzentwurf unverzüglich einzureichen", sagte Barth.

Der Hauptgeschäftsführer des Thüringer Einzelhandelsverbandes Knut Bernsen hatte bestätigt, dass die Thüringer Kunden immer länger mit ihren Weihnachtseinkäufen warteten. Die Thüringer Regelung, wonach bislang grundsätzlich lediglich der 1. Advent einer Ladenöffnung zugänglich ist, werde diesen Umständen mitnichten gerecht. Erfahrungsgemäß nutzten Kunden zum Einkauf eher den zweiten oder dritten Sonntag im Advent. "Die Thüringer FDP möchte mit ihrer Gesetzesänderung den Unternehmen eine Wahlfreiheit einräumen, welche zwei der Adventssonntage sie für die Ladenöffnung nutzen möchten und dabei auch den vierten Advent nicht ausnehmen", erläutert Barth. Auch das jüngst ergangene Urteil des Berliner Verfassungsgerichtes zum Berliner Ladenöffnungsgesetz (Berl-LadÖffG) stünde einer Erweiterung der Ladenöffnungsmöglichkeiten nicht entgegen. Mit dem Urteil vom 1. Dezember 2009 hatte das Gericht lediglich die Öffnungsmöglichkeit an allen vier Adventssonntagen für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt.

Von der neuen Regelung würden sowohl die Thüringer Bürger als auch die Wirtschaft profitieren. Der Bummel durch die Läden stelle vor allem an (Advents-)Sonntagen für viele Konsumenten eine beliebte Form der Freizeitgestaltung dar. "Aus Sicht der Unternehmen kann eine Lockerung bzw. Erweiterung der Öffnungsmöglichkeiten an Adventssonntagen zudem zu einer spürbaren Entspannung der saisonalen Spitzenbelastungen und letztlich nachweislich auch zu höheren Umsätzen führen", ist der Fraktionschef der FDP überzeugt.

In Thüringen dürfen momentan nach § 10 Abs. 2 ThürLadÖffG, mit Ausnahme des 1. Advents, im Monat Dezember keine weiteren Sonn- und Feiertage für Ladenöffnungen freigegeben werden. Lediglich in befristeten Ausnahmefällen, wenn dies im öffentlichen Interesse notwendig ist, kann eine zusätzliche Ladenöffnungsmöglichkeit - auch an Sonn- und Feiertagen im Dezembe - bewilligt werden (§ 11 Abs. 1 S. 1 ThürLadÖffG). Nach der Neuregelung des § 10 Abs. 2 ThürLadÖffG wäre die grundsätzlich mögliche Ladenöffnungsmöglichkeit nunmehr auf bis zu zwei Adventssonntage ausgedehnt. Ob davon Gebrauch gemacht werden soll und welche Sonntage hiervon betroffen sein sollen, wird durch die Landkreise und kreisfreien Städte im übertragenen Wirkungskreis selbstständig festgelegt. Das entsprechende Ladenöffnungsverbot an sonstigen Feiertagen bleibt von der Neuregelung unberührt.

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